KfW Bankengruppe und NBank können Beratungen bis zu 50 % bezuschussen
Coachingprogramme gibt es zu unterschiedlichen Themen wie Marketing, Gründung und Design. Eine Beratung durch CONIMAGE kann helfen, Kommunikations- oder Marketingdefizite zu beheben und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern.
Ziel einer Beratung kann zum Beispiel sein, ein Konzept für die zukünftige Kommunikation Ihres Unternehmens zu entwickeln. Positive Gegebenheiten und Alleinstellungsmerkmale werden heraus gearbeitet. Das Arbeitsergebnis dient dann als Leitfaden und Basis für die Umsetzung strategischer Marketingmaßnahmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Hier am Beispiel der NBank-geförderten Design- oder Web-Marketingberatung: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung. Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird gefördert?
Beispiel Web-Marketingberatung: Gefördert wird von der KfW Bankengruppe bzw. der NBank die begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet. Dabei soll der Bedarf für das Unternehmen individuell bestimmt und die möglichen Maßnahmen aufgezeigt werden. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für die Beratung entstehen – die Umsetzung selbst ist nicht förderfähig. Nicht gefördert werden Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Zahlenspiele
Beispiel Web-Marketingberatung: Im Falle einer Bewilligung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400,00 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst je nach Gebiet mindestens 5, jedoch höchstens 25 Tagewerke. Für unsere Leistungen kann Ihnen die NBank als Förderbank des Landes Niedersachsen also im Optimalfall die Hälfte der Kosten erstatten. Die Förderung umfasst zum Beispiel die Beratung zu folgenden Bereichen:
- Analysen zu branchenspezifischem Marktpotenzial
- Erarbeitung der Web-Marketingmaßnahmen
- Beratung/Erörterung der Web-Marketingmaßnahmen
- Unterstützung bei der Positionierung und Ausrichtung
- Klärung und Vermittlung rechtlicher Grundlagen
- Recherche und Analyse des Wettbewerbs
- Konzepterstellung
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten und die finanzielle Unterstützung unserer Beratungsangebote.

